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   FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 1617/00   

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FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 1617/00 (https://dejure.org/2002,22957)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.11.2002 - 2 K 1617/00 (https://dejure.org/2002,22957)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. November 2002 - 2 K 1617/00 (https://dejure.org/2002,22957)
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    AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1 § 88
    Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen; Ermittlungspflicht; Körperschaftsteuer 1995 und 1996 und Gewerbesteuermeßbetrag 1995 und 1996

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 1617/00
    Er zählt zu den Sachverhaltsbestandteilen, die Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein können, bei denen es sich also um Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art. handelt (vgl. BFH, BStBl. II 1993, 569 m.w.N.) und ist zudem eine Tatsache, die erst nachträglich - anläßlich der Betriebsprüfung - bekanntgeworden und vor der Steuerfestsetzung entstanden ist (vgl. BFH, BStBl. II 1998, 695; BFH, BStBl. II 1989, 75).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 18/98

    Sonderbetriebsvermögen bei einer GmbH und atypisch Still

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 1617/00
    Eine Änderung ist nach Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn der Steuerbehörde die nachträglich bekanntgewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung ihrer Ermittlungspflicht nach § 88 AO bis zum Erlass des Ursprungsbescheids bekannt geworden wäre und der Steuerpflichtige seinerseits seine Mitwirkungspflicht erfüllt hat (vgl. BFH, BStBl. II 2002, 2; BFH, BStBl. II 1999, 286).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 1617/00
    Er zählt zu den Sachverhaltsbestandteilen, die Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein können, bei denen es sich also um Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art. handelt (vgl. BFH, BStBl. II 1993, 569 m.w.N.) und ist zudem eine Tatsache, die erst nachträglich - anläßlich der Betriebsprüfung - bekanntgeworden und vor der Steuerfestsetzung entstanden ist (vgl. BFH, BStBl. II 1998, 695; BFH, BStBl. II 1989, 75).
  • BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00

    Neue Tatsachen und Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 1617/00
    Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn die Steuerbehörde Ermittlungsmöglichkeiten nicht genutzt hat, die sich ihr bei Beachtung des § 88 AO und Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hätten aufdrängen müssen (vgl. BFH, BStBl. II 2002, 44).
  • BFH, 13.09.2001 - IV R 79/99

    Treu und Glauben bei neuen Tatsachen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 1617/00
    Eine Änderung ist nach Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn der Steuerbehörde die nachträglich bekanntgewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung ihrer Ermittlungspflicht nach § 88 AO bis zum Erlass des Ursprungsbescheids bekannt geworden wäre und der Steuerpflichtige seinerseits seine Mitwirkungspflicht erfüllt hat (vgl. BFH, BStBl. II 2002, 2; BFH, BStBl. II 1999, 286).
  • BFH, 10.04.1997 - IV R 47/96

    Anforderungenan die Änderung eines Einkommensteuerbescheides

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 1617/00
    Der Beklagte braucht Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen, sondern kann regelmäßig von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen (vgl. BFH, BFH/NV 1997, 757; BFH, BFH/NV 1990, 1).
  • BFH, 26.10.1988 - II R 55/86

    Nachträgliches Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nur bei Änderung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 1617/00
    Er zählt zu den Sachverhaltsbestandteilen, die Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein können, bei denen es sich also um Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art. handelt (vgl. BFH, BStBl. II 1993, 569 m.w.N.) und ist zudem eine Tatsache, die erst nachträglich - anläßlich der Betriebsprüfung - bekanntgeworden und vor der Steuerfestsetzung entstanden ist (vgl. BFH, BStBl. II 1998, 695; BFH, BStBl. II 1989, 75).
  • BFH, 16.05.1995 - XI R 87/93

    Betriebliche Veranlassung einer Ehegatten-Altersversorgung über eine

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 1617/00
    Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass die erfolgte Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu einer Überversorgung führte, weil die zugesagten Leistungen zusammen mit der zu erwartenden Sozialversicherungsrente höher waren als 75% des letzten steuerlich anzuerkennenden Arbeitslohns (vgl. BFH, BStBl. II 1995, 873 m.w.N.).
  • BFH, 18.03.1988 - V R 206/83

    Anforderungen an die Änderung eines Umsatzsteuerbescheides - Definition der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 1617/00
    Der Beklagte braucht Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen, sondern kann regelmäßig von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen (vgl. BFH, BFH/NV 1997, 757; BFH, BFH/NV 1990, 1).
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